Finonur

Kostenloser Rechner · Österreich

Kleinunternehmer-Rechner 2026: Bleibe ich unter € 55.000?

Prüfen Sie in zehn Sekunden, ob Sie 2026 Kleinunternehmer bleiben, wie viel Umsatz bis zur Grenze noch Platz hat und was im nächsten Jahr gilt — nach der Regelung, die seit 1. Jänner 2025 in Kraft ist.

Neu gegründet? Einfach 0 eintragen.

Summe Ihrer Rechnungsbeträge bis Jahresende. Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer zählt der volle Betrag.

Für Kleinunternehmer und Gründer:innen, die keine Umsatzsteuer verrechnen. Hilfsgeschäfte wie der Verkauf von Betriebsausstattung zählen nicht mit.

Unverbindliche Schätzung

Sie bleiben 2026 Kleinunternehmer.

Bis zur Grenze von € 55.000 bleiben noch € 7.000. Rechnungen schreiben Sie ohne Umsatzsteuer, eine UVA ist nicht nötig.

So funktioniert die Kleinunternehmergrenze

  • Zwei Jahre zählen: Befreit sind Sie, wenn der Umsatz weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr € 55.000 übersteigt.
  • Bruttogrenze: Seit 2025 wird keine fiktive Umsatzsteuer mehr herausgerechnet — es zählt der volle Rechnungsbetrag.
  • 10 % Toleranz: Bis € 60.500 bleibt das laufende Jahr steuerfrei, im Folgejahr fällt die Befreiung weg.
  • Darüber sofort: Für den Umsatz, mit dem Sie € 60.500 überschreiten, und alle folgenden gilt die Befreiung nicht mehr.

Was zählt zum Umsatz?

Mit dabei sind alle Umsätze, die in Österreich steuerbar sind — an Privatkund:innen wie an Unternehmen, auch innergemeinschaftliche Lieferungen. Nicht mitgerechnet werden unter anderem:

  • Hilfsgeschäfte, etwa der Verkauf von Betriebsausstattung oder eines Firmenautos, und Geschäftsveräußerungen
  • bestimmte steuerfreie Umsätze, zum Beispiel aus ärztlicher Heilbehandlung
  • Leistungen, deren Leistungsort im Ausland liegt — etwa Beratung für ein Unternehmen in Deutschland
  • Umsätze, für die Sie selbst die Steuer schulden (Reverse Charge beim Einkauf), und innergemeinschaftliche Erwerbe

Im Zweifel klären Sie Sonderfälle mit Ihrer Steuerberatung. Die offizielle Erklärung finden Sie beim Unternehmensserviceportal.

Was auf Kleinunternehmer-Rechnungen stehen muss

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken stattdessen die Befreiung, zum Beispiel: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“. Sie dürfen vereinfachte Rechnungen ausstellen — unabhängig vom Betrag (§ 11 Abs. 6 UStG). Eine passende Vorlage gibt es kostenlos als Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer.

Wichtig: Wer als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer auf eine Rechnung schreibt, schuldet sie dem Finanzamt — außer die Rechnung wird berichtigt.

Alle Grenzen 2026 auf einen Blick

Kleinunternehmergrenze, Steuertarif, SVS-Beiträge und UVA-Termine mit offiziellen Quellen finden Sie auf der Seite Werte 2026.

Häufige Fragen

Gilt die Kleinunternehmergrenze von € 55.000 brutto oder netto?+

Seit 1. Jänner 2025 brutto: Bei der Berechnung wird keine fiktive Umsatzsteuer mehr herausgerechnet. Für Kleinunternehmer zählt also der volle Rechnungsbetrag.

Was passiert, wenn ich die Grenze knapp überschreite?+

Liegt Ihr Umsatz höchstens 10 % über der Grenze (bis € 60.500), bleibt das laufende Jahr umsatzsteuerfrei. Im Folgejahr sind Sie dann kein Kleinunternehmer mehr. Wer € 60.500 überschreitet, verrechnet ab genau diesem Umsatz Umsatzsteuer.

Zählt auch der Umsatz aus dem Vorjahr?+

Ja. Die Befreiung gilt nur, wenn die Grenze weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr überschritten wird. Wer im Vorjahr mehr als € 55.000 Umsatz hatte, ist heuer kein Kleinunternehmer.

Muss ich als Kleinunternehmer eine UVA abgeben?+

Nein. Kleinunternehmer geben weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab. Sie können dafür auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.

Kann ich freiwillig Umsatzsteuer verrechnen?+

Ja, mit einer Erklärung an das Finanzamt (Option zur Regelbesteuerung). Sie bindet für fünf Jahre. Das lohnt sich vor allem bei hohen Investitionen mit Vorsteuer oder wenn Ihre Kund:innen fast nur Unternehmen sind.